Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Für gesetzlich Versicherte gelten seit einigen Jahren die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, die Einstufung bei der Beratung vorzunehmen.
Ab einem Einstufungsgrad 3 und höher trägt die Krankenkasse den Hauptteil der Kosten. Falls die Einstufung darunter liegt, müssen die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung selbst getragen oder durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Im Allgemeinen sind die Behandlungskosten für gesetzlich versicherte Erwachsene selbst zu tragen. Auf Wunsch ist bei Selbstzahlern auch eine Ratenzahlung möglich.
Privat versicherte Patienten erhalten im Rahmen ihres Versicherungsvertrags im Allgemeinen eine Übernahme der Kosten.